Slowakei: Wichtige Änderungen im Register der Partner des öffentlichen Sektors

Mehr Transparenz
Mit neuen gesetzlichen Regelungen wird ab November 2019 noch mehr Transparenz in die Strukturen von Unternehmen gebracht, die öffentliche Aufträge oder staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen.

Neu ist insbesondere die Definition eines „Partners des öffentlichen Sektors“. Künftig besteht indes keine Registrierungspflicht für sog. „öffentliche Betriebe“ und für den Finanzsektor.

Neue Auslegungsregeln für die Bestimmung des Wertes einer „wiederholten Leistung“ sollen dazu beitragen, die Registrierungspflicht klarer zu definieren.

Bestimmung des Top-Managements, Strafen, neue Fristen
Ebenfalls neu ist die Definition des „Top-Managements“. Damit sind nur die Mitglieder des statutarischen Organs (also Geschäftsführer und Vorstände, nicht aber Prokuristen) gemeint.

Die obere Grenze von Geldstrafen für die Mitglieder des statutarischen Organs – die im Übrigen eine Solidarhaftung trifft – liegt bei EUR 100.000,00.

Die jährliche Verifizierung des Endnutzers von Vorteilen zum 31.12. muss dem Register künftig bis zum 28.02. des Folgejahres vorgelegt werden.

Autorin: Petra Krajcik