Datenschutz

Datenschutz, Anpassung an die ab 2018 geltende Rechtslage

Der Datenschutz darf nicht nur als Recht auf Schutz der Privatsphäre, sondern vielmehr v.a. auch als Recht auf Verwendung und Schutz der eigenen Daten verstanden werden, was in der modernen hoch vernetzten Gesellschaft immer wichtiger wird. Insbesondere die immer stärkere Verbreitung von Internet und E-Commerce hat die einfachen persönlichen Daten in ein wichtiges und gewinnträchtiges Wirtschaftsgut verwandelt, was die Gefahr auch schwer wiegender Eingriffe in die Privatsphäre nach sich zieht. Die rechtmäßige Verwendung der Daten, der damit zusammen hängende Schutz mittels entsprechender digitaler Sicherheitsmaßnahmen und nicht zuletzt die Einhaltung nationaler und europäischer Normen stellen mithin eine absolute Priorität für jedweden Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr dar.

Die Wichtigkeit des Datenschutzes spiegelt sich daher in den verschiedenen gesetzlichen Regelungen zum Schutz gegen die unerlaubte Verwendung der Daten wieder, wobei die den Unterlehmen auferlegten Schutzpflichten von Mal zu Mal verschärft wurden, bis hin zur Verordnung 2016/679 zur Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten.

Datenschutzregeln 2018

Die Kanzlei bietet ihre Dienste all denjenigen Unternehmen an, welche gehalten sind, sich bis zum 25. Mai 2018 den neuen durch die europäische Datenschutzverordnung vorgegebenen Regeln anzupassen.

Auch wenn der Mai 2018 noch weit entfernt erscheinen mag, ist es dennoch unerlässlich für die betroffenen Unternehmen sich bereits jetzt mit der Thematik zu befassen und unter Zuhilfenahme sachkundigen Rechtsrates eine eingehende Analyse der eigenen Datenverarbeitungsverfahren vorzunehmen, um so die zur Einhaltung der neuen Regeln erforderlichen Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig planen und v.a. auch umsetzen zu können.

Nicht zuletzt auch angesichts der in der Datenschutzverordnung vorgesehenen strengen Sanktionen ist die rechtzeitige Anpassung von großer Wichtigkeit.

Die Erfahrung der Kanzlei im Bereich des Datenschutzes

Die Kanzlei Dike Schindhelm hat bereits die Anpassung der Datenverarbeitungsprozess einer großen italienischen Körperschaft an die neue Rechtslage betreut und auch angesichts dieser Erfahrung eine entsprechende Arbeitsgruppe im Bereich Datenschutz eingerichtet.

Die – spezifische oder kontinuierliche – Rechtsberatung durch die Kanzlei im Bereich des Datenschutzes und der Information Technology erfasst jeden Aspekt der compliance im Bereich des Datenschutzes.

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit

  • Allgemeine Compliance ;
  • Audit der Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben, Erstellen von Gutachten, Übernehme gerichtlicher Vertretung im Bereich des Datenschutzes;
  • Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung der durch das Datenschutzgesetz vorgegebenen erforderlichen Dokumentation im Bereich des Datenschutzes (auch für Internetseiten), wie z.B. Informationsschriften an die Betroffenen, Erstellung von Zustimmungserklärungen, Ernennungen von Verantwortlichen und/oder Beauftragen für den Datenschutz, Niederlegung der Datenschutzprinzipien für Internetseiten, Ernennung von Datenschutzvertretern in Italien, wenn sich der Inhaber außerhalb der EU befindet, etc.);
  • Beratung und Assistenz im Zusammenhang mit durch den staatlichen Datenschutzgaranten eingeleiteten Verfahren;
  • Beratung und Assistenz zum Schutz der Unternehmen im Rahmen von Verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren;
  • Beratung und Assistenz bei der Erstellung oder Prüfung von Verträgen im Bereich des Datenschutzes;
  • Übernahme des Amtes als externer Datenschutzbeauftragter (“Data Protection Officer“) für Unternehmen;
  • Durchführung einer Risikobewertung aufgrund der Natur der erfassten Daten, der Art und Weise der Datenverarbeitung sowie der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich des Bereiches der cyber security;
  • Prüfung der Auswirkungen im Bereich des Datenschutzes bei Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle etc. (Privacy impact/risk assessments);
  • Rechtsberatung und Assistenz im Zusammenhang mit der Einhaltung der Datenschutzregeln durch Internetseiten und bei der Verwendung von “Cookies“;
  • Rechtsberatung und Assistenz im Hinblick darauf, dass die Datenverarbeitung durch den Mandanten mit den Vorgaben der italienischen Datenschutzbehörde und sonstigen anwendbaren Verhaltenscodes übereinstimmt;
  • Rechtsberatung und Assistenz im Zusammenhang mit Datenlecks.