Arbeitsrecht

Unser Team berät Unternehmen aber auch Arbeitnehmer umfassend auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und unterstützt Sie in allen Bereichen des Personalwesens sowie der Personalentwicklung sowohl in Italien als auch in Deutschland.

Als Rechtsanwalt in Bologna (Italien) beraten wir Sie bei der Vertragsgestaltung in der Phase der Anstellung sowie in der Phase der Beendigung der Arbeitsbeziehung und beantworten Ihre Fragen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, wobei wir die vertraglichen Grundlagen für Ihre strategischen Personalentscheidungen festsetzen.

Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen vor den deutschen und italienischen Arbeitsgerichten sowie auch vor Behörden oder in Verhandlungen mit der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat.

Daneben beraten wir italienische und internationale Mandanten bei Umstrukturierungen, Betriebseinschränkungen, Betriebsänderungen und Betriebsschließungen, auch grenzüberschreitend. Wir begleiten Ihre Vorhaben von Anfang an, unterstützen Sie von der ersten Idee bis zur strategischen Planung, zeigen Ihnen Gestaltungsspielräume auf und lassen Sie auch bei der Umsetzung nicht im Stich. Manchmal kann auf diese Weise ein bereits als unumgänglich erachteter Betriebsübergang vermieden werden. Ist dies nicht der Fall, lassen sich Haftungsrisiken im Rahmen der Vertragsgestaltung erheblich vermindern.

Bei Transaktionen begleiten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten bei der arbeitsrechtlichen Due Diligence und unterstützen Sie bei der anschließenden Post-Merger-Gestaltung.

Neben den gesetzlichen Regelungen wird das Arbeitsrecht stark von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung beeinflusst. Unser Team ist stets auf dem neuesten Stand und beobachtet für Sie aktuelle Entwicklungen, sei es bei Gesetzesinitiativen, sei es bei richterlichen Grundsatzentscheidungen. So wissen wir, welche Schwerpunkte zukünftig zu setzen sind und können Sie vorausschauend beraten.

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit

  • Erstellung und Prüfung von individuellen Anstellungsverträgen in den verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Formen einschließlich der Geschäftsführerdienstverträge
  • Prüfung und Erstellung von Kündigungserklärungen und Aufhebungsvereinbarungen
  • arbeitsrechtliche Due Diligence
  • Führung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten einschließlich der vorgelagerten Schlichtungsverfahren
  • Beratung bei Restrukturierungen und damit zusammenhängende Bewertung der arbeitsrechtlichen Risiken
  • Bewertung der arbeitsrechtlichen Risiken und Beratung bei Umwandlungen, Unternehmenskäufen und anderen Transaktionen einschließlich der Beratung zum Zwecke der Vermeidung der Wirkungen eines Betriebsübergangs.