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Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 26. Mai 2025 eröffnet das Gesetz vom 15. Mai 2025 Nr. 76 ein neues Kapitel im Verhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern. Unter dem Titel „Bestimmungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensführung, am Kapital und am Gewinn“ setzt das Gesetz endlich Artikel 46 der italienischen Verfassung um, der das Recht der Arbeitnehmer auf Mitwirkung an der Unternehmensführung anerkennt.
Als Partnerin der Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm und Leiterin der Abteilung für Öffentliches Auftragswesen und Abfallwirtschaft engagiert sich Anna Specht-Schampera seit vielen Jahren mit unermüdlichem Einsatz und hoher fachlicher Kompetenz für die Weiterentwicklung ihrer Branche. Dieses Engagement bleibt nicht unbemerkt: Ihre berufliche Tätigkeit wurde erneut von der Jury von Chambers & Partners gewürdigt.
Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission den lang erwarteten Vorschlag für EU Inc. offiziell vorgelegt — einen einheitlichen, harmonisierten Unternehmensrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten. Das auch als "28. Regime" bezeichnete Konzept birgt das Potenzial, die Unternehmensgründung in Europa grundlegend zu vereinfachen — auch und besonders für türkische Unternehmer, die den EU-Markt erschließen möchten.
Derzeit sind täuschend echte Phishing-Mails im Zusammenhang mit dem Transparenzregister im Umlauf. In diesen E-Mails wird beispielsweise behauptet, es liege eine „Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG“ vor und die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssten überprüft oder korrigiert werden. Häufig enthält die Nachricht einen Button oder Link, über den eine angebliche „Berichtigung“ erfolgen soll.
Wohnen ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens und unterliegt in vielen Ländern unterschiedlichen Regelungen. Einen gemeinsamen, einheitlichen länderübergreifenden Mieterschutz gibt es nicht, dies weder in Europa noch weltweit. Seine Brisanz bleibt aber gerade in Zeiten von steigenden Mieten und Wohnungsknappheit nicht nur in Europa hoch. Der Ruf nach einem einheitlichen Mieterschutz ist vorhanden.
EuGH, 30.10.2025, C-2/23 (FL und KM Baugesellschaft): Der EuGH hat im Rahmen eines österreichischen Vorabentscheidungsersuchens erstmals geklärt, wie weit der unionsrechtliche Schutz von Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen außerhalb des Kartellverfahrens, konkret im Strafrecht, reicht. Die Entscheidung schafft damit wichtige Leitlinien für das Zusammenspiel von Kartell- und Strafrecht für Kronzeugenerklärungen.
In Frankreich gilt für die Einstellung und Beendigung von Arbeitsverträgen ein besonders detaillierter und schützender Rechtsrahmen, der die Rechte der Arbeitnehmer gewährleisten soll.