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Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 26. Mai 2025 eröffnet das Gesetz vom 15. Mai 2025 Nr. 76 ein neues Kapitel im Verhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern. Unter dem Titel „Bestimmungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensführung, am Kapital und am Gewinn“ setzt das Gesetz endlich Artikel 46 der italienischen Verfassung um, der das Recht der Arbeitnehmer auf Mitwirkung an der Unternehmensführung anerkennt.
Im ersten Halbjahr 2026 zeichnen sich in der Europäischen Union drei bedeutende Entwicklungen ab, die für türkische Exporteure und Industrieunternehmen in den Bereichen Handelspolitik, Kohlenstoffregulierung und Nachhaltigkeitsrecht von erheblicher Relevanz sein können. Jede dieser Entwicklungen kann türkische Unternehmen, die in engen Handelsbeziehungen mit der EU stehen, in unterschiedlicher Weise berühren.
Die Haftung von Unternehmen für von ihnen hergestellte Produkte steht vor einem grundlegenden Wandel: Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG, wird das bisherige Haftungsregime erstmals umfassend auf die digitale Welt ausgeweitet.
Mit Entscheidung vom 25.03.2026 (3 Ob 20/26a) hat sich der Oberste Gerichtshof („OGH“) erneut mit der Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen beschäftigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Indexklausel gröblich benachteiligend ist, wenn der vereinbarte Ausgangsindex deutlich vor Vertragsabschluss liegt. Besonders relevant: Der OGH hat erstmals den seit 01.01.2026 geltenden § 879a ABGB angewendet.
In Frankreich ist das Recht der kollektiven Insolvenzverfahren in ein gestuftes System eingebettet, das weitgehend von den Gerichten gesteuert wird. Es zielt zunächst darauf ab, Unternehmenskrisen vorzubeugen, anschließend die Restrukturierung sanierungsfähiger Unternehmen zu ermöglichen und erst als letztes Mittel deren Liquidation zu organisieren.
Als Partnerin der Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm und Leiterin der Abteilung für Öffentliches Auftragswesen und Abfallwirtschaft engagiert sich Anna Specht-Schampera seit vielen Jahren mit unermüdlichem Einsatz und hoher fachlicher Kompetenz für die Weiterentwicklung ihrer Branche. Dieses Engagement bleibt nicht unbemerkt: Ihre berufliche Tätigkeit wurde erneut von der Jury von Chambers & Partners gewürdigt.
Wohnen ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens und unterliegt in vielen Ländern unterschiedlichen Regelungen. Einen gemeinsamen, einheitlichen länderübergreifenden Mieterschutz gibt es nicht, dies weder in Europa noch weltweit. Seine Brisanz bleibt aber gerade in Zeiten von steigenden Mieten und Wohnungsknappheit nicht nur in Europa hoch. Der Ruf nach einem einheitlichen Mieterschutz ist vorhanden.