Insolvenz und Sanierung

Eine Unternehmenskrise erfordert spezifische Strategien in jedem einzelnen Abschnitt mit einer gründlichen Bewertung der mit den jeweiligen zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen zusammen hängenden Risiken und Vorteilen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung stellen wir unsere Rechtsberatung den verschiedenen von der Unternehmenskrise betroffenen Personen zur Verfügung: dem Unternehmen selbst bei der Entscheidung, welches der verschiedenen Sanierungs- und Umstrukturierungsverfahren in der konkreten Situation das passende ist, den Insolvenzorganen und schließlich auch den Geschäftspartnern des Krisenunternehmens zur Absicherung der eigenen Produktion bzw. der Geltendmachung eigener Forderungen.

In jeder Phase der Unternehmenskrise klären wir als Rechtsanwalt in Italien (Bologna) den Mandanten über die spezifisch anwendbaren Normen und die sich daraus ergebenden Pflichten und Risiken auf: wann entsteht die Pflicht zur Liquidierung der Gesellschaft? Wann liegt es im Interesse des Unternehmens ein Insolvenzplanverfahren einzuleiten und wann sind eher außergerichtliche Vereinbarungen angebracht? Kann der Unternehmer kann sein Privatvermögen angesichts der drohenden Insolvenz seines Unternehmens schützen?“

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit

  • Beratung zugunsten der Unternehmen bei der Bewertung der verschiedenen Möglichkeiten zur Überwindung der Unternehmenskrise.
  • Beratung zugunsten der Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsorgane sowie auch zugunsten des Einzelunternehmers, um ein Verständnis für die in einer Krisensituation bestehenden Haftungsrisiken herzustellen und die besten Strategien zu deren Eindämmung zu entwickeln.
  • Beratung im Zusammenhang mit der Liquidierung des Unternehmens, bei der Erstellung und Aushandlung von sog. “bestätigten Plänen”, Restrukturierungsplänen und Anträgen auf Zulassung zum Insolvenzplanverfahren oder der Stellung von Insolvenzanträgen.
  • Rechtsberatung bei der Anfechtung von Eröffnungsbeschlüssen.
  • Rechtsberatung zugunsten von nicht insolvenzfähigen Unternehmen und Freiberuflern bei der Überwindung von Überschuldungssituationen.
  • Rechtsberatung zugunsten der Verfahrensorgane von Insolvenzverfahren, insbesondere bei der Durchführung von Insolvenzanfechtungen, Haftungsklagen und Eintreibung von Außenständen im Namen der Insolvenzverwalter.
  • Anträge auf Forderungsanmeldung und Absonderungsanträge sowie Führung der Gerichtsverfahren, falls die Anträge abgelehnt werden.
  • Rechtsberatung zugunsten der Lieferanten von Krisenunternehmen, Ausarbeitung von Verhandlungslösungen zur Umstrukturierung der bestehenden Lieferbeziehungen im Interesse des Schutzes der Produktion sowie der Minimierung der Außenstände.
  • Betriebspacht und -erwerb von Krisenunternehmen.