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Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 26. Mai 2025 eröffnet das Gesetz vom 15. Mai 2025 Nr. 76 ein neues Kapitel im Verhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern. Unter dem Titel „Bestimmungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensführung, am Kapital und am Gewinn“ setzt das Gesetz endlich Artikel 46 der italienischen Verfassung um, der das Recht der Arbeitnehmer auf Mitwirkung an der Unternehmensführung anerkennt.
Das am 22. April 2026 verabschiedete Gesetz Nr. 7578 zur Änderung des Sozialleistungsgesetzes und weiterer Gesetze hat umfassende Änderungen eingeführt, die sich unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Die Änderungen sind insbesondere im Hinblick auf den Mutterschaftsurlaub, den Vaterschaftsurlaub sowie den neu eingeführten Pflegeelternurlaub von erheblicher Bedeutung und betreffen sowohl die personalpolitischen Leitlinien als auch die Lohnabrechnungsprozesse der Arbeitgeber unmittelbar.
Die Haftung von Unternehmen für von ihnen hergestellte Produkte steht vor einem grundlegenden Wandel: Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG, wird das bisherige Haftungsregime erstmals umfassend auf die digitale Welt ausgeweitet.
In Frankreich ist das Recht der kollektiven Insolvenzverfahren in ein gestuftes System eingebettet, das weitgehend von den Gerichten gesteuert wird. Es zielt zunächst darauf ab, Unternehmenskrisen vorzubeugen, anschließend die Restrukturierung sanierungsfähiger Unternehmen zu ermöglichen und erst als letztes Mittel deren Liquidation zu organisieren.
Als Partnerin der Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm und Leiterin der Abteilung für Öffentliches Auftragswesen und Abfallwirtschaft engagiert sich Anna Specht-Schampera seit vielen Jahren mit unermüdlichem Einsatz und hoher fachlicher Kompetenz für die Weiterentwicklung ihrer Branche. Dieses Engagement bleibt nicht unbemerkt: Ihre berufliche Tätigkeit wurde erneut von der Jury von Chambers & Partners gewürdigt.
Wohnen ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens und unterliegt in vielen Ländern unterschiedlichen Regelungen. Einen gemeinsamen, einheitlichen länderübergreifenden Mieterschutz gibt es nicht, dies weder in Europa noch weltweit. Seine Brisanz bleibt aber gerade in Zeiten von steigenden Mieten und Wohnungsknappheit nicht nur in Europa hoch. Der Ruf nach einem einheitlichen Mieterschutz ist vorhanden.
EuGH, 30.10.2025, C-2/23 (FL und KM Baugesellschaft): Der EuGH hat im Rahmen eines österreichischen Vorabentscheidungsersuchens erstmals geklärt, wie weit der unionsrechtliche Schutz von Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen außerhalb des Kartellverfahrens, konkret im Strafrecht, reicht. Die Entscheidung schafft damit wichtige Leitlinien für das Zusammenspiel von Kartell- und Strafrecht für Kronzeugenerklärungen.