Erbfolge

Ob Unternehmer oder vermögende Privatperson – wir beraten Sie bei der Weitergabe Ihres eigenen Vermögens an die nächste Generation unter Berücksichtigung Ihrer konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und sämtlicher Problematiken des Generationswechsels.

Als Rechtsanwalt in Italien (Bologna) beraten wir Sie auch bei der Verteilung von vererbten Vermögen unter den Berechtigten, wobei wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer aus einem Erbfall stammenden Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer, oder Pflichtteilsberechtigter unterstützen.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Testamentsvollstrecker, insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Gemeinsam mit unseren ausländischen Kollegen beraten wir Sie umfassend auch bei internationalen Erbfällen.

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit

  • Beratung im Zusammenhang mit der Weitergabe des Vermögens und der Problematiken des Generationswechsels
  • Rechtsberatung zur Verteidigung gegen Verletzungen des Erbrechts (Testamentsanfechtungen, Pflichtanteilsrecht, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften), auch in grenzüberschreitenden Erbfällen
  • Rechtsberatung bei der Testamentsvollstreckung