Kartell- und Beihilfenrecht

Kartellrecht als das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat in den letzten Jahren auf europäischer und nationaler Ebene rasant an Bedeutung gewonnen. Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen werden mit oft exorbitanten Bußgeldern geahndet, die für Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Umso wichtiger ist es, kartell- und wettbewerbsrechtliche Risiken vorausschauend zu erkennen und durch geeignete Präventivmaßnahmen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie als Rechtsanwalt in Italien (Bologna) bei der Überprüfung der Vereinbarkeit der verschiedenen vertraglichen Operationen mit dem nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Kartellrecht.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Führung Ihrer Vertragsbeziehungen zu italienischen Lieferanten unter Berücksichtigung der Regeln des Gesetzes 192/98 über die sog. industrielle Unterlieferung, welche auf einen besonderen Schutz des Lieferanten insbesondere auch vor dem Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeitssituation mit entsprechenden Sanktionen abzielen.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrum

  • Nationale und internationale Fusionskontrolle
  • Vertragsgestaltung, insbesondere in den Bereichen

Horizontale Kooperationsvereinbarungen zwischen Wettbewerbern unter besonderer Berücksichtigung von F&E-, Spezialisierungs- Lizenz- und Technologietransfervereinbarungen

Vertikale Absprachen (z.B. Handelsvertreter-, Händler- und Franchiseverträge, Selektivvertriebssysteme, Zulieferverträge)

  • Missbrauch marktbeherrschender Stellung
  • Missbrauch einer wirtschaftlichen Machtposition, industrielle Unterlieferung nach dem Gesetz 192/98