Brexit – Was gilt im italienischen Aufenthalts- und Arbeitsrecht?

Einreise und Aufenthalt

Alle britischen Staatsangehörigen, die bis zum Ende der Umsetzungsfrist als Einwohner in Italien registriert sind, können sich in Italien aufhalten, ohne ein Visum zu benötigen. Ab dem 01.01.2021 können sie jedoch aufgefordert werden, bei der Wiedereinreise einen Wohnsitznachweis vorzulegen, wie z.B. einen Personalausweis, eine Meldebescheinigung oder eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens auf ihren Namen. Auch britische Staatsangehörige, die nach dem 31.12.2020 als Einwohner registriert wurden, behalten ihr Recht auf Aufenthalt in Italien. Diejenigen, die sich bis zum Ende der Übergangszeit noch nicht ununterbrochen und rechtmäßig in Italien aufgehalten haben, können ebenfalls bleiben, bis sie die Fünf-Jahres-Schwelle erreicht haben, ab der sie sich für das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt qualifizieren. Bis zum Erreichen dieser Fünf-Jahres-Schwelle ist ein ununterbrochener Aufenthalt erforderlich, der durch einen Zeitraum oder Zeiträume von insgesamt mehr als sechs Monaten in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum unterbrochen wird.

Nach dem 31.12.2020 dürfen sich britische Staatsbürger, die nicht als italienische Einwohner registriert sind, nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Italien aufhalten. Dies gilt für eine Person, die als Tourist reist, um Familie oder Freunde zu besuchen, um an Geschäftstreffen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder an einem Kurzzeitstudium oder einer Ausbildung teilzunehmen. NB: Besuche in Ländern des Schengen-Raumes innerhalb der letzten 180 Tage vor einer anderen Reise zählen für den Zeitraum von 90 Tagen mit! Bei der italienischen Grenzkontrolle können britische Staatsangehörige aufgefordert werden, ein Rückreiseticket vorzulegen, genügend Geld für den Aufenthalt zu haben und ihren Reisepass bei der Ein- und Ausreise abstempeln zu lassen.

Geschäftsreisen

Abgesehen von allen Maßnahmen, die sämtliche Reisende treffen (wie z.B. einen gültigen Reisepass zu haben), sollten britische Staatsangehörige zusätzliche Anforderungen beachten, wenn sie zu Geschäftszwecken nach Italien reisen. Sie sind verpflichtet, ein Visum, eine Arbeitserlaubnis oder andere Dokumente zu besorgen, wenn sie planen, länger als 90 Tage zu bleiben, oder wenn sie eines der folgenden Dinge tun werden:

  • Transfer von der britischen Niederlassung eines Unternehmens zu einer Niederlassung in Italien;
  • Ausführung von Verträgen zur Erbringung einer Dienstleistung für einen Kunden in Italien, wenn ihr Arbeitgeber dort keine Niederlassung hat;
  • Erbringung von Dienstleistungen als Selbständiger Tätigkeit.

Erwerbstätigkeit

Was die Arbeitsrechte betrifft, müssen britische Staatsangehörige, die nach dem Brexit in Italien arbeiten wollen, ein Arbeitsvisum oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die Arbeitsrechte gewährt. Sie müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. einen gültigen Arbeitsvertrag haben und diesen für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Italien einhalten.



Autor: Florian Bünger