Der digitale Imfpass – kehrt Italien zurück zur (neuen) Normalität?

Wie ist die Impfreihenfolge in Italien geregelt?

In Italien wird die Funktionsfähigkeit der Strukturen priorisiert. Demzufolge steht an erster Stelle die Impfung des in öffentlichen und privaten Krankenhäusern beschäftigten Personals. Anschließend folgt die Impfung der in Altersheimen beschäftigten und als Gäste beherbergten Personen. Erst danach wird, absteigend nach Alter die „normale“ Bevölkerung geimpft. Parallel dazu erfolgt eine Impfung des Lehrpersonals an Schulen und Universitäten mit dem von AstraZeneca hergestellten Impfstoff, welcher bislang nur bis zu einem Alter von 65 Jahren zugelassen ist.

Aktuell leidet die Verfügbarkeit noch unter Lieferengpässen; es ist jedoch geplant bis zum Sommer die gesamte Bevölkerung impfen zu können, d.h. ab April soll ein deutlich höheres Tempo bei der Impfung möglich sein. Mit Stand 8. März wurden insgesamt 5.417.678 Dosen verabreicht, mit komplettem Impfschutz für 1.652.031 Personen.

Soll es Sonderrechte für „Geimpfte“ in Italien geben?

In Italien wird das Thema im Spannungsfeld von individuellen Freiheitsrechten und Diskriminierungsverboten diskutiert, mit besonderem Schwerpunkt auch auf der Erwägung, dass die Tatsache, des Geimpftwerdens zum derzeitigen Stand der Impfkampagne nicht notwendigerweise in der Hand des Einzelnen liegt. In diesem Zusammenhang wird demgegenüber auch angeführt, dass es keine allgemeine Impfpflicht gibt, eine Vorzugsbehandlung für geimpfte Personen aber de facto als Einführung einer Impfpflicht anzusehen wäre. Nach Ansicht der italienischen Datenschutzbehörde bedürfe zudem jedwede Art der Verwendung der persönlichen Impfdaten einer eindeutigen datenschutzrechtlichen (nationalen) Regelung und spezifischen Erlaubnis. Konkrete Maßnahmen wurden bislang noch nicht umgesetzt.

Kommt der (digitale) Impfpass in Italien?

Die vorherrschende Stimmungslage der Bevölkerung und Politik in Italien geht wohl dahin so rasch wie möglich zu einer Form von Normalität zurückzukehren, wenn auch temporär nur für den bereits geimpften Teil der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund und in Abwesenheit einer nationalen bzw. EU-einheitlichen Regelung häufen sich Initiativen seitens der einzelnen Regionalregierungen zur Einführung regional begrenzter Impfpässe. Angesichts dessen wird jedoch vielfach auf die Notwendigkeit einheitlicher zumindest nationaler, eher aber EU-einheitlicher Regelungen verwiesen. Insgesamt ist die Diskussion noch im Fluss und es gibt noch keine konkreten Rechtssetzungsakte.

Bislang wird der Impfpass vorrangig vor dem Hintergrund der Aufhebung von Reisebeschränkungen diskutiert. Hinsichtlich des Zugangs zu privaten Dienstleistungen wird vielmehr implizit als gegebene Tatsache hingenommen, dass es zu Selektionen kommen wird, was aus juristischer Sicht bislang kaum thematisiert wird.



Autor: Florian Bünger