Polen: Neues polnisches Insolvenzrecht: Vorbereitete Liquidation – Pre-Pack im polnischen Rechtssystem

Einleitung
Seit 01.01.2016 bietet das polnische Recht, ähnlich wie die Rechtsordnung in den Vereinigten Staaten oder in Deutschland, das neue Sanierungsinstrument eines sogenannten „Pre-Packs“ an. Vereinfacht dargestellt, kann beim „Pre-Pack“ das gesamte Unternehmen oder ein Teilbetrieb dessen im Zuge des Insolvenzverfahrens veräußert werden, wobei der Erwerber gleichzeitig von der Haftung für Schulden des insolventen Unternehmers freigestellt wird. Zielsetzung ist dabei, den Geschäftsbetrieb des insolventen Unternehmers aufrechtzuerhalten und fortzuführen. Der ins polnische Recht neu eingeführte Mechanismus dürfte eine interessante Alternative auch für ausländische Investoren sein.

Die vorbereitete Liquidation
Im Rahmen der vorbereiteten Liquidation kann sowohl das Unternehmen des Schuldners insgesamt, sein Teilbetrieb, aber auch eine Gruppe von Vermögensgegenständen, die einen bedeutenden Teil des Unternehmens darstellen, verkauft werden. Der Verkauf wird in zwei Phasen abgewickelt. Zunächst ist der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht zu stellen. Dem Insolvenzantrag wird ein Antrag auf Genehmigung der Verkaufsbedingungen als Anlage beigefügt. Dieser muss wenigstens Angaben zum Preis und zum Erwerber enthalten und kann als Vertragsentwurf zur Unterzeichnung durch den Insolvenzverwalter ausgestaltet werden. An den Antrag ist die Beschreibung und Bewertung des kaufgegenständlichen Vermögensbestandteils anzuhängen.

Der Bewertungspreis wird durch das Gericht aufgrund eines Sachverständigengutachtens, im Endeffekt jedoch immer nach freiem richterlichen Ermessen festgesetzt. Das Gericht gibt dem Antrag auf Genehmigung der Verkaufsbedingungen statt, sofern der Preis höher ist, als derjenige Betrag, der im Zuge des Insolvenzverfahrens bei der Liquidation nach den normalen Regeln erzielt werden könnte, abzüglich der Verfahrenskosten, die im gegebenen Fall im Zusammenhang mit der Liquidation zu tragen wären. Das Gericht kann dem Antrag auch dann stattgeben, wenn der Preis unterhalb, aber jedenfalls in der Nähe, des auf diese Weise ermittelten Betrages liegt und jedoch ein öffentliches Interesse oder, was wichtig ist, die Möglichkeit, das Unternehmen des Schuldners aufrechtzuerhalten, dafür spricht. Die Gestaltungsfreiheit beim Kaufpreis für den Kaufgegenstand ist nur dann beschränkt, wenn der Verkauf an eine mit dem insolventen Unternehmer verwandte oder verschwägerte Person erfolgen soll oder der Verkauf zwischen Gesellschaften, die zu derselben Unternehmensgruppe gehören, erfolgt. Der Kaufpreis darf bei einem solchen Kaufgeschäft nicht niedriger sein als der Bewertungspreis.

Im zweitem Schritt schließt der Insolvenzverwalter den Kaufvertrag ab, grundsätzlich nicht später als innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft desjenigen Beschlusses, mit dem das Gericht den Verkauf genehmigt hat. Der Vertrag wird dabei erst dann abgeschlossen, nachdem der Erwerber den gesamten Preis zur Insolvenzmasse eingezahlt hat. Das Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände können wiederum bereits mit der Insolvenzeröffnung herausgegeben werden.

Fazit
Ein reibungslos durchgeführtes Verfahren, das in einigen Wochen abgeschlossen werden kann, eröffnet dem Unternehmen neue Möglichkeit, auf dem Markt zu bleiben und insbesondere den Verlust von Kunden, Lieferanten und Schlüsselmitarbeitern zu verhindern.

Der größte Vorteil der polnischen Pre-Pack-Prozedur besteht jedoch darin, dass der im Rahmen der vorbereiteten Liquidation erfolgte Verkauf die gleichen Wirkungen wie der Verkauf im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens hat. Das bedeutet, dass der Erwerber unbelastetes Eigentum erwirbt, d.h. ohne jegliche damit verbundene Verbindlichkeiten des insolventen Unternehmers. Dabei erlöschen auch jegliche Belastungen des Vermögens, wie z.B. Hypotheken. Der Erwerber von Bestandteilen der Insolvenzmasse haftet weder für Verbindlichkeiten gegenüber privaten Gläubigern noch für Steuerschulden des insolventen Unternehmers, die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind. Der Erwerber kann somit die Unternehmenstätigkeit neu aufnehmen und gleichzeitig bereits die durch den insolventen Unternehmer geschlossenen Verträge, die von ihm erreichte Marktstellung oder auch das gewonnene Know-how in Anspruch nehmen.

Autorin: Aleksandra Krawczyk