Rechtssicheres Whistleblowing in Ihrem Unternehmen - Länderupdate in Italien

Die Umsetzung der Richtlinie 2019/1937 über das Whistleblowing in der italienischen Rechtsordnung wurde im vergangenen Jahr mit dem Gesetz 127/2022 auf den Weg gebracht. Dadurch wurde die Regierung zum Erlass der zur Umsetzung erforderlichen Gesetzesverordnungen ermächtigt.

Daraufhin hat der Ministerrat nun am 09.03.2023 das Gesetzesdekret zur Umsetzung verabschiedet.

Die nationalen Bestimmungen werden dann innerhalb von 4 Monaten nach ihrer Veröffentlichung, d.h. vermutlich im August 2023 endgültig in Kraft treten. Nach derzeitigem Stand läuft die Umsetzung darauf hinaus, dass die auf das Whistleblowing anwendbaren Regeln umfassend geregelt werden, wobei besonderes Augenmerk auf dem Schutz des Whistleblowers liegen wird, um so die aktive Nutzung der Whistleblowing-Kanäle anzuregen. Die gesetzliche Regelung wird voraussichtlich auch die Einführung von Geldbußen zulasten von Unternehmen vorsehen, die den Erhaltenen Anzeigen nicht nachgehen. Unabhängig von den Details der endgültigen Ausgestaltung werden die Unternehmen sicherlich die internen Verfahrensabläufe und Organisation dahingehend auszugestalten haben, dass eine effektive und zeitnahe Reaktion auf erhaltene Anzeigen gewährleistet wird.



Autor: Tommaso Olivieri