Rumänien: Neues Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften (PPP)

Hintergrund
In Rumänien besteht bislang mit öffentlich privaten Partnerschaften kaum Praxis. Projekte dieser Art sind bis heute praktisch nicht zustande gekommen. Möglicherweise wird sich dies jedoch aufgrund der nunmehr neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Am 25.12.2016 ist ein neues Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften in Rumänien in Kraft getreten (Gesetz Nr. 233/2016).

Das ehemalige Gesetz in diesem Bereich galt bis Mai 2016 (Gesetz Nr. 178/2010), welches sich auf die Durchführung von öffentlich-privaten Projekten beschränkte und keine näheren Regelungen für öffentlich-private Partnerschaften enthielt.

Inhalt des neuen Gesetzes
Das neue Gesetz reglementiert jetzt den Abschluss und den Ablauf von öffentlich-privaten Partnerschaften, die eine „Herstellung, Rehabilitierung oder Erweiterung von einem oder mehreren Gütern oder Gegenständen“ zum Gegenstand haben. Hierunter fallen beispielsweise Straßenbau- und Infrastrukturprojekte. Ebenso erfasst sind öffentlich-private Partnerschaften, die der Durchführung einer öffentlichen Dienstleistung dienen, oder die die Durchführung eines öffentlichen Dienstes selber zum Gegenstand haben. Eine öffentlich-private Partnerschaft muss entweder einen Nutzen für die öffentliche Hand oder die Öffentlichkeit selber erbringen.

Formen der öffentlich-private Partnerschaften
Für eine öffentlich-private Partnerschaft ist in Rumänien zwingend eine (Projekt-)Gesellschaft erforderlich. Die öffentlich-private Partnerschaft kann zum einen durch einen Vertrag zwischen dem öffentlichen Partner, dem privaten Partner und der Projektgesellschaft begründet werden. Zudem kann die Projektgesellschaft aber auch unmittelbar durch den zwischen dem öffentlichen und dem privaten Partner abzuschließenden Vertrag zur Entstehung gebracht werden. Das Stammkapital der Projektgesellschaft kann vollständig von dem privaten Partner oder von dem privaten und öffentlichen Partner gemeinsam gehalten werden.

Finanzierung von öffentlich-privaten Projekten
Der öffentliche Partner hat nach dem neuen Gesetz vielfältige Möglichkeiten, die Realisierung des öffentlich-privaten Projekts zu unterstützen. Zunächst können an dieser Stelle Subventionen und Fördermittel für die Realisierung des öffentlich-privaten Projekts zur Verfügung gestellt werden. Gerade die effizientere Verteilung von EU-Fördermitteln steht im Fokus des Gesetzes. Darüber hinaus kann die Finanzierung des öffentlich-privaten Projekts aber auch dadurch erfolgen, dass an die Projektgesellschaft oder den privaten Partner bestimmte Rechte abgetreten werden, wie etwa das Recht, Gebühren und Entgelte für ihre Leistungserbringung zu erheben. Zudem kann sich die öffentliche Hand an dem Stammkapital der Projektgesellschaft beteiligen oder zugunsten finanzierender Kredit- oder Finanzinstitute Garantien erteilen. Im Ergebnis eröffnet das neue Gesetz die Anwendung der im internationalen Vergleich üblichen Finanzierungsinstrumentarien. Grundsätzlich ist dabei auch ein gesetzlich geregeltes Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Fazit
Durch das neue Gesetz Nr. 233/2016 über öffentlich-private Partnerschaften werden durchaus Möglichkeiten für private Investoren eröffnet. Die dazu erforderliche Transparenz versucht das Gesetz durch hinreichend klare Verfahrensregeln herzustellen. Mit dem neuen Gesetz verbindet sich die Hoffnung, dass EU-Subventionen/Förderungsmittel, die Rumänien sehr umfangreich für Infrastrukturprojekte zustehen, effizienter verteilt und zugewiesen werden können. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Autor: Heinrich Nerlich