Steuerliche Erleichterungen für innovative Startup-Unternehmen

Mit dem Gesetzesdekret 179/2012, besser bekannt unter dem Namen “Decreto Crescita 2.0”, wurden in der italienischen Rechtsordnung spezifische Regeln für innovative Startup-Unternehmen eingeführt, für die der Gesetzgeber einen organischen und detaillierten Rechtsrahmen eingeführt hat, indem in den verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung, wie z.B. dem Verwaltungsverfahren, dem Steuerrecht oder auch dem Insolvenzrecht spezifische Erleichterungen eingeführt wurden.

Nachfolgend auf die anfängliche Reform kam es zu einer großen Anzahl an weiteren gesetzgeberischen Eingriffen, die dazu dienten, die durch das Decreto Crescita 2.0 eingeführten Erleichterungen und Anreize für die Unternehmen und deren Investoren weiter auszubauen.

Um in den Genuss der eingeführten steuerlichen Erleichterungen zu kommen, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. die Einschreibung in einer spezifischen Abteilung des Unternehmensregisters für innovative Startup-Unternehmen, woraufhin das Unternehmen für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Gründung einem erleichterten Steuerregime unterliegt.

Die durch das Stabilitätsgesetz vom 24.07.2017 eingeführten Neuerungen

Die Erleichterungen für Investoren

Das Stabilitätsgesetz 2017 hat zweifellos die zugunsten von potentiellen Investoren (Privatpersonen und Unternehmen) in Startup-Unternehmen vorgesehenen Anreize verstärkt, indem die steuerlichen Abzüge für Investition in Startup-Unternehmen auf 30% der Gesamtinvestitionssumme angehoben wurden, wobei für Privatpersonen eine Höchstgrenze von 1 Million EURO und für Unternehmen i.H.v. 1,8 Millionen EURO gilt.

Um ein Recht auf diese Abzugsmöglichkeiten zu haben, ist die Investition für mindestens drei Jahre aufrecht zu erhalten: Die Übertragung der Geschäftsanteile vor Ablauf dieser Frist führt nicht nur zum Verlust der Abzugsmöglichkeit, sondern auch zur Pflicht die nicht gezahlten Steuern nachzuzahlen, soweit in den Vorjahren von der Abzugsmöglichkeit Gebrauch gemacht wurde.

Die weiteren Anreize umfassen:

- Die Möglichkeit durch entsprechende Crowdfunding-Portale online Kapital einzusammeln;

- die Möglichkeit einer einfachen Einstellung der Geschäftstätigkeiten bei Fehlschlagen der Investition (sog. fail-fast);

- Zugang zu einem öffentlichen Garantiefonds zur Erleichterung des Zugangs zu Bankkrediten.

Arbeitsvisum für ausländische Investoren

Eine weitere bedeutsame Neuigkeit besteht darin, dass potentielle ausländische Investoren die erleichterte Möglichkeit erhalten ein Arbeitsvisum zu erhalten.

Das Visum und die entsprechende Aufenthaltserlaubnis können solchen ausländischen Personen ausgestellt werden, die:

- mindestens 1 Millionen Euro in ein italienisches Unternehmen investieren;

- mindestens 2 Millionen Euro in Schuldtitel des italienischen Staates investieren;

- eine philanthropische Schenkung von mindestens 1 Million Euro in einem Bereich vornehmen, der von besonderem Interesse für die italienische Wirtschaft ist, wie z.B. Kultur, Einwanderung, Bildung, wissenschaftliche Forschung, Umwelt- und Naturschutz oder

- einen Betrag von mindestens 500.000,00 Euro in ein innovatives Startup-Unternehmen investieren.

In sämtlichen Fällen ist es erforderlich, dass die Investition für mindestens 2 Jahre aufrecht erhalten wird.

Die Ausstellung des Visums und der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis unterliegt jedoch in jedem Fall einer doppelten Kontrolle: (i) Prüfung der Herkunft und tatsächlichen Verfügbarkeit der Investitionssumme und (ii) tatsächliche Überweisung des Kapitals nach Italien.

Naschfolgend auf diese Vorabprüfung wird die Aufenthaltserlaubnis für einen anfänglichen Zeitraum von 2 Jahren ausgestellt, welche dann für nachfolgende Drei-Jahres-Zeiträume verlängert werden kann, wenn die zuständigen Behörden ihre Zustimmung geben.

Durch die Kanzlei Dike Schindhelm angebotene Dienstleistungen

Unsere Kanzlei bietet gemeinsam mit unserem Netzwerk an Steuerberatern umfassende Beratung sowohl zugunsten von Privatpersonen als auch von Unternehmen, die an der Gründung eines innovativen Startup-Unternehmens oder der Investition in ein solches Unternehmen interessiert sind, indem wir sämtliche durch die geltenden Gesetze vorgesehenen Unterlagen erstellen, um Zugang zu den dargestellten steuerlichen Erleichterungen zu erhalten.