Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtlicher Beratungsbedarf entsteht für ein Unternehmen häufig nicht nur bei wichtigen strategischen Entscheidungen, sondern auch im ganz alltäglichen Geschäft. Wir beraten kleinere, mittlere und große Unternehmen umfassend auf allen Gebieten des Gesellschaftsrechts. Das Beratungsspektrum reicht dabei von der Rechtsformwahl und der Gesellschaftsgründung selbst über die Begleitung in gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen bis zur Restrukturierung im Krisenfall oder der Unternehmensnachfolge sowie auch der Behandlung der organisatorischen Fragen des täglichen Geschäfts. Wir beschäftigen uns mit allen Gesellschaftsformen sowie Privatstiftungen und Vereine.

Unsere Beratung ist exakt auf die von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen Ziele zugeschnitten. Insbesondere auch bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge entwickeln wir als Rechtsanwalt in Bologna (Italien) mit Ihnen individuelle Lösungen und antizipieren mögliche künftige Entwicklungen. Dies setzt nicht nur hervorragende Rechtskenntnisse, sondern auch ein tiefes wirtschaftliches Verständnis voraus. Unsere Anwälte erläutern Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Handlungsoptionen und entwickeln mit Ihnen wirtschaftliche sinnvolle und zukunftsfähige Lösungen.

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit

  • Gründung von Gesellschaften und Wahl der Rechtsform
  • Erstellen von Gesellschaftsverträgen und Syndikatsverträgen
  • Rechtsberatung zugunsten der Gesellschaftsorgane
  • Rechtsberatung zu Fragen der Beziehungen der Gesellschafter untereinander
  • Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführungsorgane
  • Hilfestellung bei der Ausarbeitung eines Systems interner Aufgabenübertragungen und Erstellung der entsprechenden Vollmachten
  • Hilfestellung bei Fragen der Governance
  • Fusionen, Spaltungen und Eingriffe in das Gesellschaftskapital
  • Verkauf und Erwerb von Unternehmensanteilen, Betrieben und Betriebsteilen, Eigenkapitaleinschüsse
  • Führung gesellschaftsrechtlicher Gerichtsverfahren