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Aktiengesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Höhe von mindestens EUR 50.000,00 in Aktien zerlegt ist. Die Aktiengesellschaft entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister. Die Aktiengesellschaft haftet als juristische Person privaten Rechts selbst mit dem Gesellschaftsvermögen für ihre Verbindlichkeiten. Die Governance der Aktiengesellschaft hängt konkret davon ab, welches Organisationsmodell im Gesellschaftsvertrag gewählt wurde: bei dem nach wie vor ganz deutlich vorherrschenden sog. „traditionellen“ Modell, verfügt die Aktiengesellschaft über das Geschäftsführungsorgan, d.h. typischerweise der Verwaltungsrat (denkbar ist aber auch ein Einzelgeschäftsführer), das sog. Rechnungsprüferkollegium und die Hauptversammlung. Beim sog. „monistischen“ System besteht neben der Hauptversammlung nur der Verwaltungsrat, der intern eine Kontrollstelle einrichtet. Beim sog. „dualistischen“ System gibt es neben der stets vorgesehenen Hauptversammlung das Geschäftsführungsorgan (Vorstand) und den Aufsichtsrat.

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