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Kapitalgesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer Kapitalgesellschaft?

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person des privaten Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die auf einem Gesellschaftsvertrag beruht. Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet. Der Kapitaleinsatz steht im Vordergrund. Das Vermögen der Gesellschaft ist vom Vermögen der Gesellschafter getrennt („Trennungsprinzip“), d.h. die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (SpA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Srl) und die Societas Europaea (SE).

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