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Hauptversammlung

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter Hauptversammlung?

Die Hauptversammlung ist zwingendes Organ einer Kapitalgesellschaft. Sie stellt die Versammlung der Gesellschafter dar, in der diese ihre Mitbestimmungsrechte und sonstige Gesellschafterrechte ausüben können. Die Willensbildung erfolgt in Form von Beschlüssen. Die Hauptversammlung ist vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitserfordernisse) beschlussfähig. Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung wird jedenfalls über die Verabschiedung des Jahresabschlusses und die entsprechende Regulierung der Gewinne/Verluste beschlossen, ggf. auch über die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung und die Ernennung des Prüforgans.

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