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Kommanditgesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer Kommanditgesellschaft?

Die Kommanditgesellschaft (S.a.s.) ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter (Kommanditisten) auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt, beim anderen Teil (Komplementäre) dagegen unbeschränkt ist. Damit unterscheidet sie sich von der Offenen Handelsgesellschaft (Snc), bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Beide sind rechtsfähig und daher auch insolvenzfähig.

Was sind Kommanditeinlagen und Haftsummen?

Unter der Kommanditeinlage wird die vom Kommanditisten vereinbarungsgemäß zu leistende Einlage verstanden. Sie bezieht sich auf das Innenverhältnis zur Gesellschaft, während im Außenverhältnis die im Firmenbuch einzutragende Haftsumme jenen Betrag angibt, auf den die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. 

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