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Natürlichen Person

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer natürlichen Person?

Alle Menschen sind rechtsfähig, sie sind natürliche Personen. Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Nur wer rechtsfähig ist, kann z.B. Eigentümer, Schuldner oder Erbe sein. Von den natürlichen Personen sind die juristischen Personen zu unterscheiden (z.B. Srl, SpA). Das „Insolvenzverfahren“ natürlicher Personen oder genauer gesagt, die „kontrollierte Liquidierung einer Überschuldung“ wird umgangssprachlich als Privatkonkurs bezeichnet. Hierzu stellt die überschuldete Person über ein sog. „Krisenbeilegungsorgan“ (OCC) einen Antrag beim Gericht (Tribunale).

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